Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

1. Anwendungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“ genannt) gelten für alle von der Schutz Marken Dienst GmbH und/oder von der SMD Benelux B.V. (im Weiteren gemeinsam „SMD“ genannt) erbrachten Produkte und Dienstleistungen (im Weiteren „Dienste“ genannt). Insbesondere gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von SMD unter folgenden Zeichen erbrachten Dienste: SMD Group, SMD International, SMD-Shop, SMD i-Search, SMD Cedelex, SMD Country Index, SMDNET, SMD-Markeur, Markonet, Markencheck 24, Slogany, TMZOOM.

1.2Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge; über Änderungen der AGB wird der Kunde unverzüglich informiert.

1.4Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SMD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.6Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen bedürfen der Textform.

1.7Gesetzliche Vorschriften gelten ergänzend.

2. Auftragserteilung

2.1Angebote von SMD sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

2.2Automatisierte Bestätigungen stellen keine Annahme dar. Online-Aufträge können innerhalb einer Stunde storniert werden.

3. Vertragspartner

Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Auftraggeber. Die Zahlungspflicht bleibt unabhängig von der Rechnungsstellung an Dritte bestehen.

4. Leistungen

4.1SMD erbringt Dienstleistungen im Bereich gewerblicher Schutzrechte, insbesondere Recherche- und Überwachungsdienste. Eine Rechtsberatung wird nicht geschuldet.

4.2Recherche- und Überwachungsleistungen können naturgemäß keine vollständige Fehlerfreiheit und Vollständigkeit gewährleisten; ein bestimmter Rechercheerfolg wird nicht geschuldet.

4.3Leistungen erfolgen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

4.4Die Auswertung der Ergebnisse obliegt allein dem Kunden.

4.5Die Eignung der Dienste für einen bestimmten, von SMD nicht ausdrücklich in Textform bestätigten Verwendungszweck des Kunden wird nicht geschuldet.

4.6Für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten aus Quellen Dritter, die nicht der Kontrolle von SMD unterliegen, insbesondere aus Registern und Publikationen der Marken- und Patentämter, übernimmt SMD keine Gewähr.

4.7SMD ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln oder anzupassen.

4.8SMD darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen.

4.9Der Beginn der Markenüberwachung erfolgt mit dem in der Auftragsbestätigung bestätigten Startdatum. Ein Anspruch auf rückwirkende Markenüberwachung besteht nicht.

4.10Bei Kündigung einer Markenüberwachung erhält der Kunde nur noch solche Überwachungshinweise, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung im System von SMD eingegangen sind und von SMD recherchiert wurden; danach eingehende Veröffentlichungen werden nicht mehr ausgewertet oder übermittelt.

5. Bearbeitungszeiten

5.1Veröffentlichte Bearbeitungszeiten sind unverbindlich.

5.2Maßgeblich ist die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Bearbeitungszeit.

5.3Bearbeitungszeiten berechnen sich nach Arbeitstagen.

5.4Höhere Gewalt kann zu Verzögerungen führen.

5.5Ein Rücktritt vom Vertrag wegen nicht fristgerechter Leistung setzt voraus, dass der Kunde SMD zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

6. Preise

6.1Die allgemein veröffentlichten Preise, ob gedruckt oder elektronisch (zum Beispiel in der Preisliste oder im SMD-Shop), sind unverbindlich und können von SMD jederzeit geändert werden.

6.2Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.

6.3Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Nebenkosten.

7. Zahlung

7.1Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. Bei laufzeitbezogenen Diensten, insbesondere Überwachungen von gewerblichen Schutzrechten sowie Subskriptionen SMD Cedelex oder TMZOOM, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Voraus für die vereinbarte Laufzeit.

7.2Rechnungen sind innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ohne Abzug zahlbar.

7.3Auslandskunden tragen Bankspesen.

7.4SMD ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Nachfrist zur Einstellung der Leistungen berechtigt.

8. Kündigung

8.1Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.2Überwachungen sowie Subskriptionen von SMD Cedelex oder TMZOOM werden mit einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen.

8.3Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit von Überwachungen und Subskriptionen jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate.

8.4Überwachungen können mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit (Verlängerungsdatum) in Textform gekündigt werden.

8.5Subskriptionen, die nicht online abgeschlossen wurden, können ebenfalls mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

8.6Lean System (gemäß aktueller Preisliste): Bei einer vorzeitigen Beendigung während der laufenden Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift bereits gezahlter Vergütung.

8.7Flex Upgrade (gemäß aktueller Preisliste): Eine vorzeitige Beendigung einzelner Markenüberwachungen während der laufenden Vertragslaufzeit ist möglich. Ein Anspruch auf Gutschrift besteht ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 8.8 bis 8.12.

8.8Gutschriften werden frühestens ab dem ersten Tag des Folgequartals berechnet. Eine rückwirkende Gutschrift ist ausgeschlossen.

8.9Damit eine Gutschrift für das Folgequartal berücksichtigt werden kann, muss die Kündigung bis zum 15. des letzten Monats des laufenden Quartals bei SMD eingehen.

8.10Gutschriften erfolgen quartalsweise anteilig.

8.11Gutschriften werden nur bis zum Beginn des letzten Quartals der jeweiligen Vertragslaufzeit gewährt. Ab Beginn des letzten Quartals der Laufzeit ist eine Gutschrift ausgeschlossen.

8.12Kein Anspruch auf Gutschrift besteht, wenn die gekündigten Überwachungen mehr als 30 % des Werts des Überwachungsportfolios des Kunden (Summe der Jahresvergütungen, maßgeblich zum Zeitpunkt der ersten Kündigung) ausmachen. In diesem Fall enden die betroffenen Überwachungen erst zum Ende der jeweiligen Laufzeit gemäß Ziffer 8.4. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

9. Gewährleistung

9.1Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

9.2SMD erbringt Leistungen nach Branchenstandard.

9.3Offensichtliche Mängel sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übermittlung der Ergebnisse in Textform anzuzeigen.

9.4Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.7 sowie soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

10. Haftung

10.1SMD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SMD nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung von SMD für Rechts- und Sachschäden auf den fünffachen Betrag des Nettorechnungsbetrages je Schadensereignis begrenzt.

10.5In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

10.6Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.7Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.

11. Dienste unter Beteiligung Dritter

11.1Ansprüche gegen Dritte sind vorrangig geltend zu machen.

11.2Rechtliche Beurteilungen im Rahmen von i-Search erfolgen durch externe Kanzleien.

12. Rechteübertragung

Rechteübertragungen bedürfen der Zustimmung von SMD.

13. Geistiges Eigentum

13.1Alle Rechte verbleiben bei SMD.

13.2Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke nutzen. Beauftragt der Kunde als Kanzlei oder sonstiger Vertreter für einen Dritten, darf er die Arbeitsergebnisse an den jeweiligen Mandanten bzw. Auftraggeber weitergeben, für den die Leistung beauftragt wurde.

13.3Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Weiterverwertung ist ohne vorherige Zustimmung von SMD in Textform nicht gestattet.

13.4Ohne gesonderte Vereinbarung mit SMD in Textform ist der Kunde nicht berechtigt, die von SMD bereitgestellten Daten, Inhalte und Arbeitsergebnisse (i) mittels Technologien der künstlichen Intelligenz zu verarbeiten, insbesondere zum Training, Fine-Tuning oder zur Anreicherung von KI-Modellen, maschinellem Lernen, Algorithmen oder Sprachmodellen, (ii) für Text- und Data-Mining zu nutzen oder (iii) zur automatisierten Erzeugung von Inhalten gleich welcher Art zu verwenden. Der Kunde darf die Daten und Arbeitsergebnisse ferner nicht zur Erstellung abgeleiteter Datenbanken, Werke oder Produkte verwenden, die mit Diensten von SMD im Wettbewerb stehen. SMD erklärt hiermit ausdrücklich einen Nutzungsvorbehalt im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG.

14. Vertraulichkeit

14.1Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und schützen sie durch angemessene Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff.

14.2Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere vereinbarte Preise sowie Informationen über Aufbau und Funktionsweise der Dienste. Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht bekannt werden.

14.3Eine Offenlegung ist zulässig, soweit sie gesetzlich oder behördlich verlangt wird oder gegenüber zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten (Ziffer 4.8) erforderlich ist. Über gesetzlich oder behördlich verlangte Offenlegungen ist die andere Partei zu informieren, soweit rechtlich zulässig.

14.4Die Vertraulichkeitspflichten gelten für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1Für die Schutz Marken Dienst GmbH gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Hamburg.

16.2Für die SMD Benelux B.V. gilt niederländisches Recht, Gerichtsstand Utrecht.

17. Schlussbestimmungen

17.1Änderungen bedürfen der Textform.

17.2Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit nicht.